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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Juni/2004)
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1. Allgemeine Bestimmungen.
Nachstehend wird die Fa. Antriebstechnik Stephan Hochradl als Lieferant und der Vertragspartner als Käufer bezeichnet.
Für alle Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, diese sind Bestandteil der jeweiligen Verträge.
Hiervon abweichenden Bedingungen, wie zum Beispiel Bestell- oder Lieferbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, diese gelten nur wenn der Lieferant ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Für alle überlassenen Zeichnungen, Pläne oder sonstige Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden sofern dies nicht für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
2. Angebote
Alle Angebote, Kostenvoranschläge oder sonstige Preisunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.
Erst durch unsere schriftliche Bestätigung werden Vereinbarungen und Nebenabreden verbindlich.
3. Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise ab Lager, ausschließlich Versand- und Verpackungskosten in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Eventuell anfallende Fahrtkosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Bei Reparaturen oder sonstigen Dienstleistungen deren Umfang nicht im voraus festgesetzt wird, werden vom Lieferanten die als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Unvorhergesehene Mehraufwendungen die im Zuge der Vertragserfüllung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Käufer.
4. Lieferung
Vereinbarte Liefertermine und Lieferzeiten setzen die schriftliche Bestätigung und die technische Klarstellung des Auftrages voraus.
Ebenfalls vorausgesetzt wird die rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer
Überschreitet der Lieferant den vereinbarten Liefertermin um mehr als 8 Wochen, so ist der Käufer berechtigt eine Nachfrist von 4 Wochen zu stellen.
Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig und werden nach Lieferumfang abgerechnet.
Lieferverzögerungen die sich aus nicht von uns zu vertretenden Ursachen ergeben, entbinden uns für die entsprechende Dauer von unserer Lieferverpflichtung und verlängern die Lieferfristen angemessen..
Schadensersatzforderungen sind auf grobes Verschulden des Lieferanten und auf höchstens 10% des zu liefernden Warenwertes beschränkt mit dem wir uns in Verzug befinden.
Eine Lieferung gilt auch als erbracht, wenn der Käufer die Lieferung der Ware nicht wünscht oder eine Lieferung an den Käufer ohne das Verschulden des Lieferanten nicht möglich ist.
Bei nicht gewünschter Lieferung, oder sonstiger durch den Käufer verursachter Verzögerung der Lieferung kann der Lieferant ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Warenwertes, höchstens jedoch insgesamt 5% verlangen.
Der Käufer darf die Annahme der Lieferung wegen geringfügiger Mängel nicht verweigern.
Sollte dies notwendig sein so hat der Käufer bei Anlieferung von sperrigen oder schweren Gegenständen die notwendigen Hebezeuge sowie das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Dies wird dem Käufer rechtzeitig vorher durch den Lieferanten mitgeteilt.
5. Montage
Für alle angebotenen oder durchzuführenden Montagearbeiten und sonstiger Montagedienstleistungen gelten die folgenden Montagerichtlinien.
Der Montageort muss für die Montage geeignet und frei von Behinderungen sein. Stemm- Maurer- Verfugungs- und Verputzarbeiten sind nicht enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Käufer muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert die nötigen Angaben über verdeckt geführte Strom- Wasser- Gasleitungen oder sonstiger ähnlicher Anlagen sowie die nötigen statischen Angaben machen und diese für die notwendige Dauer zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich auf Kosten des Käufers zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen sind:
Alle Erd- Bau und sonstigen Branchenfremden Arbeiten einschließlich der benötigten Baustoffe, Arbeitskräfte, Werkzeuge und sonstiger Hilfsmittel.
Alle zur Montage oder Inbetriebnahme erforderlichen Hebezeuge und Gerüste.
Energie, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien , einschließlich eventuell notwendiger Heizung und Beleuchtung.
Bei mehrtägigen Montagen, ist ein verschließbarer, trockener Raum für die Aufbewahrung von Werkzeugen und Maschinen oder sonstiger zur Montage notwendiger Geräte kostenlos zu stellen.
Für den Aufenthalt von Montagepersonal hat der Käufer soweit dies notwendig ist, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Dem Montagepersonal müssen angemessene sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Vorab vom Käufer zu erbringende Leistungen müssen zu Beginn der vom Lieferanten durchzuführenden Arbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Arbeiten unverzüglich begonnen, und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
Sollten dem Lieferanten durch nicht erbrachte bauseitige Leistungen oder durch Behinderungen auf der Baustelle Mehrkosten entstehen, so trägt diese der Käufer.
Fahrtkosten und die Fahrzeit werden nach Aufwand jeweils gesondert in Rechnung gestellt soweit nichts anderes vereinbart ist.
Unmittelbar nach erfolgter Montage oder Inbetriebnahme hat der Käufer, der Betreiber oder eine sonstige autorisierte Person dem Lieferanten die erbrachten Leistungen zu bescheinigen und die Anlage abzunehmen. Erfolgt keine Bescheinigung und Abnahme so kann diese mit einer Frist von zwei Wochen nachgeholt werden wobei anfallende Mehrkosten für den Lieferanten wie zum Beispiel die nochmalige Anfahrt oder sonstige Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.
Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist gilt die Abnahme als erfolgt.
6. Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen spätestens bei Abgang der Ware aus unserem Lager auf den Käufer über, auch wenn der Lieferant den Transport oder die Lieferung organisiert oder durchführt.
Dies gilt unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung für die Lieferung.
Wird die Annahme aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert oder kommt der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Käufer über.
7. Zahlung
Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart, so sind Forderungen bei Erhalt der Lieferung ohne Abzug fällig.
Ist eine Lieferung nicht möglich, weil der Käufer die Lieferung der Ware nicht wünscht oder eine Lieferung an den Käufer ohne das Verschulden des Lieferanten nicht möglich ist so sind Forderungen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Eine Zahlung gilt erst als geleistet wenn der Lieferant über den Betrag verfügen kann.
Der Käufer ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungs- oder sonstigen Gegenansprüchen eine Zahlung zurückzuhalten oder aufzurechnen sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug so kann der Lieferant Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem mittleren Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, sofern der Käufer nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der gestellten Vorderrungen das Eigentum des Lieferanten, wird die gelieferte Ware mit anderen Waren verbunden oder vermischt, so steht uns das anteilige Miteigentum an der neuen Sache zu.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Käufer tritt die daraus resultierenden Forderungen an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet auf das Eigentumsrecht des Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten sofort schriftlich zu verständigen.
9. Gewährleistung
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur bei sachgemäßer Verwendung nach Angabe des Herstellers oder des Lieferanten.
Bei unsachgemäßer Weiterverarbeitung oder Montage der Ware besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch.
Der Käufer ist verpflichtet sofort nach Erhalt der Ware, diese unverzüglich zu prüfen. Sofort feststellbare Mängel können nur nach schriftlicher Beanstandung, innerhalb von zwei Wochen und vor ihrer Be- oder Weiterverarbeitung, anerkannt werden. Bei berechtigter Beanstandung steht dem Lieferanten die kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zur Wahl. Bei zweimaligem fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Preisminderung zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
Die Selbstbehebung eines Mangels ist dem Käufer nicht gestattet sofern der Lieferant nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung gibt.
Sofern der Käufer einen Mangel beanstandet, der sich im Nachhinein als nicht gegeben, als Eigenverschulden oder Aufgrund von unsachgemäßer Verwendung entstanden herausstellt, so trägt der Käufer alle daraus entstehenden Kosten.
Wird gelieferte Ware an einen anderen als den Lieferort verbracht, so sind Ansprüche des Käufers aus sich dadurch ergebenden Mehraufwendungen ausgeschlossen.
10. Warenrücknahme
Ware wird nur nach gesonderter Vereinbarung zurückgenommen.
Hierbei ist insbesondere die frachtfreie Rücklieferung Voraussetzung.
Sich nicht mehr im Zustand der Lieferung befindende Ware ist von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Dem Lieferanten aus der Rückname entstehende Kosten, wie zum Beispiel Frachtkosten aus der ursprünglichen Lieferung, gehen zu Lasten des Käufers.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Lieferanten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit zulässig- Traunstein.
13. Verbindlichkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtlich Unwirksam sein, so sind die übrigen Teile der Bestimmungen verbindlich.
copyright 2004 Antriebstechnik Stephan Hochradl
Fernabsatzgesetz
Belehrung lt. Fernabsatzgesetz:
Widerrufs-/Rückgaberecht:
Ihnen als Verbraucher steht ein Widerrufsrecht laut § 3 Fernabsatzgesetz zu. Der Widerruf muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Empfangs der Ware. Der Widerruf muss nicht begrüdet werden.
Bis zu einem Bestellwert von 40,- EUR müssen Sie die Versandkosten tragen, darüberhinaus tragen wir die Versandkosten.
Die Rücksendung hat in jedem Fall frei zu erfolgen, unfreie Sendungen können wir nicht annehmen.
Senden Sie die Waren ausschließlich an:
Antriebstechnik
Stephan Hochradl
Lindenweg 5
D- 84529 Tittmoning
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